Zum Inhalt springen
Hartz4
Veröffentlicht von: Horst K. Berghäuser|In: Ratgeber|7. Juli 2021
Wir haben diesen Test & Vergleich (03/2024) im laufenden Monat überprüft und die Beschreibungen einzelner Produkte aktualisiert. Unsere Empfehlungen sind nach wie vor auf dem neuesten Stand. Letztes Update am: 23.08.2021

Hartz4 und die Miete

Hartz4 Miete worauf Sie achten sollten und was Sie dürfen

Grundsätzlich stehen Ihnen die tatsächlichen Aufwendungen für Heizung und Unterkunft zu. (sie müssen aber Angemessen sein) Soweit diese angemessen sind (das richtet sich nach der Wohnungsgröße und dem Preis). Es gibt dazu einige Faustregeln was die Größe betrifft und wie viele Personen in dem Haushalt wohnen.

Für Einzel-Personen wäre das 45qm – 50 qm für Paare wären es 60 qm und 75 qm für 3 Personen. Jede weitere Person dürfte zusätzlich 10 – 15 qm in Anspruch nehmen.
Bei Wohneigentum das Sie selber nutzen, sind 130 qm erlaubt und gelten als pauschal angemessen. Ansonsten gilt das jeder Fall der nicht in die Pauschale Rechnung fällt,einzeln bewertet und genehmigt werden muss. Was sie allerdings wissen sollten ist, dass die Wohnungskosten wichtiger als die Wohnungsgröße ist und meist ausschlaggebend ist ob man eine Wohnung bewilligt bekommt oder nicht.

Im Klartext heißt das, auch wenn Ihre zukünftige Wohnung die entsprechende Größe hat, aber über dem Betrag liegt der Ihnen für eine Mietwohnung dieser Größe zustehen würde, kann das Amt die Genehmigung verweigern. Es sei denn das Sie vereinbaren das Sie für die mehr Kosten selber aufkommen wollen.

Sie sollten auch bedenken das einige Kommunen nach den förderfähigen Mieten im Wohngeldgesetz richten. Das bedeutet das sie sich die Grenzwerte bei den Altbauwohnungen heranziehen und den dazu aktuellen unteren Werten des Mietspiegel. Zudem kommt noch hinzu das einige Kommunen zwischen Bestandsmieten und Neuanmietung unterscheiden. Bei den Bestandsmieten gelten höhere Sätze um die bis dahin bestehenden Wohnverhältnisse zu schützen.

Als Beispiel kann man Düsseldorf angeben, dort liegt die Differenz für einen 4 Personen Haushalt bei 170 Euro.

Was tun bei „unangemessenen“ Mietkosten

Sollten Sie nun eine Wohnung haben die laut Amt zu teuer ist und nicht voll gefördert wird, und diese Sie auffordert sich eine günstigere bzw. Ihrem angemessene Wohnung zu suchen, müssen Sie nun nicht gleich mit Zwangsräumung rechnen. Sie haben eine so genannte „Schonfrist“ die in der Regel 6 Monate beträgt.(allerdings kann das von Stadt zu Stadt schwanken, informieren Sie sich deshalb vorher bei Ihrer Stadt). Es können in manchen Städten auch nur 3- 4 Monate sein.
Falls Sie sich sonst nicht sicher sind, können Ihnen auch in jedem Fall der Mieterschutzbund Mietorganisationen weiterhelfen.
Sollte Ihnen nun schon eine geeignete Wohnung zur Verfügung stehen, können Sie die „Schonfrist“ allerdings nicht voll ausschöpfen. Sie würden dann zwar nicht Ihren kompletten Unterkunftskosten verlieren ,aber er würde wie vorhin schon erwähnt, auf das Minimum von dem absinken, was Ihnen eigentlich nur zustehen würde.
Das heißt, sollte nun ein Umzug aus irgendwelchen Gründen nun nicht vollzogen werden können, müssen Sie halt für den Betrag den Sie nicht vom Amt bekommen selber aufkommen.

Fazit ist, prüfen Sie ob das Amt alle möglichen und relevanten Umstände geprüft und mit einbezogen hat. Es gibt nämlich Ausnahmen wie z.B. nicht -hilfebedürftige Angehörige im Haushalt,Pflegebedürftigkeit von Angehörigen etc., dies sind Punkte für einen besonderen Wohnbedarf und bedarf einer gesonderten Prüfung durch das Amt.
Das Amt darf auch nur Ihre Unterkunftskosten senken, wenn erkennbar ist, das Sie nicht dazu beitragen,den unangemessenen Unterkunftskosten durch Eigenbemühungen zu senken.
Und was noch sehr wichtig ist ist das, wenn das Amt Ihnen keine billigere Wohnung verschaffen kann und alle Bemühungen, auch Ihre eigenen, Nachweisbar, nicht zu einem Ergebnis führen, muss das Amt Ihre bisherige Unterkunft weiter tragen. Eine Anrechnung oder Kürzung des Regelsatzes um die Kosten dennoch niedrig zu halten ist nicht zulässig.

Bildnachweis:

  • Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay
5/5 - (1 vote)